AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kultur im Oberbräu GmbH & Co. KG sowie der Holzkirchener Kultur- und Bürgerhaus GmbH & Co. KG

§ 1 Geltungsbereich

Die folgenden Regelungen gelten für Eigenveranstaltungen der Kultur im Oberbräu GmbH & Co. KG bzw. der Holzkirchener Kultur- und Bürgerhaus GmbH & Co. KG (im Folgenden „Kulturhaus“) und den Besuchern (im Folgenden „Kunden“). Für Rechtsgeschäfte zwischen Kulturhaus und Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt das Kulturhaus nicht an, es sein denn es stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

§ 2 Vertragsabschluss / Kartenerwerb / Versand

2.1 Der Eintrittskartenverkauf zwischen dem Kulturhaus und dem Besucher kommt durch die Bestellung des Kunden und ihre Annahme durch das Kulturhaus zustande. Eintrittskarten können an der Theaterkasse des Kulturhauses (Marktplatz 18a, 83607 Holzkirchen), telefonisch (08024 – 478 505) sowie über das Internet (kultur-im-oberbraeu.de) bestellt werden. Erfolgt die Bestellung telefonisch oder über das Internet, erhält der Kunde eine Buchungsnummer, die ihm fernmündlich bzw. schriftlich mitgeteilt wird.

2.2 Bei Veranstaltungen Dritter ist das Kulturhaus ausschließlich als Vorverkaufsstelle für den Fremdveranstalter tätig. Direkte Vertragsbeziehungen kommen damit ausschließlich zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Kunden zustande.

2.3 Der Kunde erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern vom Kunden Eintrittskarten weiter veräußert werden, ist eine Vertretung des Kulturhauses ausgeschlossen.

2.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, und eine Abholung durch den Kunden nicht möglich ist, werden Eintrittskarten nach vollständigem Zahlungseingang an der Theaterkasse hinterlegt. Unsere Bankverbindung für Überweisungen: DE25 7115 2570 0012 1526 66 (KSK Miesbach-Tegernsee).

2.5 Reservierte Karten müssen umgehend nach der Bestellung bezahlt werden, sonst verfällt die Reservierung ersatzlos. Wir empfehlen bei einer Online-Überweisung die Option der Echtzeit-Überweisung.

§ 3 Fälligkeit und Zahlung

3.1 Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Kulturhauses. Reservierte Karten, die nicht umgehend bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist (24 Stunden) storniert.

3.2 Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer individuellen Buchungsnummer zur Zahlung fällig. Zahlungen können, soweit nicht anders vereinbart, per Barzahlung, Überweisung und Bankeinzug erfolgen (Bankverbindung siehe 2.4).

§ 4 Öffnung der Theaterkasse

4.1 Aktuelle Öffnungszeiten…

4.2 Die Tages-/Abendkasse wird eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.

4.3 Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher unter Umständen erst in einer geeigneten Pause eingelassen werden.

§ 5 Änderungen von Besetzungen / Vorstellungszeiten

Das Kulturhaus behält sich vor, die angekündigte Besetzung sowie die Vorstellungszeiten kurzfristig zu ändern.

§ 6 Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust

6.1 Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.

6.2 Bei Vorstellungsausfall erstattet das Kulturhaus den Kaufpreis. Weitergehende Ansprüche des Kunden (z.B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.

6.3 Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von fünf Tagen dem Kulturhaus schriftlich mitzuteilen.

6.4 Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Kunde von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.

§ 7 Ermäßigte Eintrittspreise

7.1 Ermäßigungen werden je nach Veranstaltung durch das Kulturhaus gewährt. Die für die Vorstellung jeweils geltenden Nachlässe sind auf der Internetseite des Kulturhauses zu ersehen bzw. diese sind an der Theaterkasse bzw. beim telefonischen Vorverkauf zu erfragen.

7.2 Nachlässe werden in der Regel gewährt für Auszubildende, Studierende, Schwerbehinderte, Kinder (bis 12 Jahre) sowie Jugendliche (13 bis 18 Jahre).

7.3 Beim Erwerb von ermäßigten Eintrittskarten muss die Berechtigung dem Kulturhaus nachgewiesen werden – evtl. durch Lichtbildausweis. Die Berechtigung zum Erwerb von ermäßigten Eintrittskarten ist dem Einlass-Personal vor Beginn der Vorstellung vorzuzeigen.

7.4 Mehrere Nachlässe pro Eintrittskarte sind nicht möglich. Ausgenommen sind Bonuspunkte und Gutscheine, die vom Kulturhaus herausgegeben werden.

7.5 Nach dem Erwerb der Eintrittskarte kann ein nachträglicher Nachlass nicht gewährt werden.

§ 8 Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen

8.1 Bild- (Film, Video etc.) und/oder Tonaufnahmen sowie Übertragungen sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.

8.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlass-Personal berechtigt, Aufnahmegeräte – unter Ausschluss der Haftung – einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Gegebenenfalls kann der Besucher vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

8.3 Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.

§ 9 Hausordnung

9.1 Besucher können des Hauses verwiesen werden, wenn sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen. Der Zutritt kann Besuchern verweigert werden, wenn sie in früheren Vorstellungen gegen die Hausordnung verstoßen haben. Darüber hinaus kann das Kulturhaus gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen.

9.2 Das Rauchen ist im gesamten Gebäude nicht gestattet.

9.3 Eigene Speisen und Getränke dürfen zu keiner Veranstaltung mitgebracht werden.

9.4 Die Hausordnung des Kulturhauses wird durch Aushang bekannt gemacht, und ist zu beachten. Den Anweisungen der Mitarbeiter des Kulturhauses sowie des anwesenden Einlass-Personals ist Folge zu leisten.

9.5 Änderungen für einzelne Produktionen sind an der Theaterkasse zu erfragen.

§ 10 Garderobe

10.1 Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände müssen in der Garderobe aufbewahrt werden.

10.2 Der Verlust oder die Beschädigung von in der Garderobe aufbewahrten Gegenständen müssen unverzüglich beim Personal des Kulturhauses gemeldet werden.

§ 11 Haftung / Schadensersatz

11.1 Das Kulturhaus übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern das Kulturhaus, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

11.2 Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das Kulturhaus, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.

11.3 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

11.4 Für Fremdleistungen (z.B. gastronomische Leistungen) haftet nicht das Kulturhaus, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

§ 12 Datenschutz

12.1 Das Kultuhaus ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu bearbeiten und zu speichern.

12.2 Bei Bestellung über das Internet werden alle vom Kunden eingegebenen Daten vertraulich behandelt.

§ 13 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand

13.1 Es gilt deutsches Recht.

13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Kulturhaus und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Holzkirchen, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

13.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen, die entsprechende gesetzliche Bestimmung.